Jagen in Ungarn

Begrüßungstext
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und besondere Hinweise
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Bei der Abrechnung bekommen Sie
Allgemeines
Öffnungszeiten des ungarischen Zoll


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(Angebot freibleibend, vorbehaltlich etwaiger Änderungen.
Bitte erfragen Sie den aktuellen Preis.)


Sehr geehrte Jagdgäste,

Wir begrüßen Sie recht herzlich im Namen unseres zuständigen ungarischen Jagdreferenten Herrn Attila Paller. Das Jagd und Tourismusbüro besteht seit 1990 und ist vorwiegend in Südwest Ungarn und speziell südlich des Plattensees mit der Organisation von Jagden auf hohem Niveau in eigenen erstklassigen Jagdrevieren und natürlich auch in ganz Ungarn tätig. Sowohl diese Preisliste als auch die Pauschalprogramme sind für die Jagdgesellschaften in ganz Ungarn gültig. Wir sind natürlich auch in Kontakt mit den großen Forstverwaltungen, die im allgemeinen eine spezielle Preisliste haben. Wir sind nur zufrieden, wenn Sie und Ihre Jagdkameraden nach einer erfolgreichen und erlebnisreichen Jagd zufrieden nach Hause fahren können.

Anfragen und Buchungen

Ulrich Klapdohr
(kontakt [at] profijagd.info)

Jagdreferent: Attila Paller

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und besondere Hinweise (TOP)

1. Steuer

Die hier aufgeführten Preise beinhalten die ungarische gesetzliche MWSt (25%).

2. Jagd in Ungarn durch ausländische Jäger

Ausländische Staatsbürger können in Ungarn ausschließlich nur mit der durch das Ministerium für Landwirtschaft (FVM) persönlich auf Ihren Namen ausgestellten Jagdscheine und Aufgrund des mit einem Jagdvermittlern oder Jagdveranstalter abgeschlossenen Jagdvertrages die Jagd ausüben. Der gültige Jagdschein und die Waffenpapiere müssen auf der Jagd mitgeführt werden. Die Jagd kann nur in dem Jagdrevier und nur auf die Wildart ausgeübt werden, mit dem der Jagdvertrag abgeschlossen wurde.

3. Reisen mit Jagdwaffe und Munition

Da Ungarn ein neues EU-Mitgliedsland geworden ist, können Sie mit den gültigen EU Waffenpass und einem von unserem Büro ausgestellten Einladungsbrief nach Ungarn mit Ihren Waffen und Munition einreisen.

4. Trophäenstärke

Bei der vom Berufsjäger geschützten Trophäenstärke des Hochwildes (außer beim Keiler) ist, eine + / - 15% Toleranz zu der im Vertrag festgelegten Trophäe erlaubt und zu akzeptieren. Innerhalb dieser Toleranz wird die Trophäe entsprechenden der gültigen Preisliste abgerechnet und ist zu bezahlen. Beim Keilerabschuss kann man vor dem Schuss die genau Waffenlänge nicht schützten, daher ist der volle Preis für die Keilerwaffen gemäß der Preisliste zu bezahlen! Falls Sie sich während der Jagd für die Erlegung eines Stück Hochwildes mit stärkerer Trophäe entscheiden, als dies im Vertrag festgesetzt ist, müssen Sie dieses an Ort und Stelle mit einer Erklärung bestätigen. In diesen Fall müssen Sie den höheren Trophäenpreis gemäß Preisliste bezahlen.

5. Jagdprotokoll (Abschussliste)

Alle getätigten Abschüsse und in Anspruch genommenen Dienstleistungen, werden in der Abschussliste eingetragen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Richtigkeit der Eintragungen zu kontrollieren und bestätigen Sie sie dies dann, mit Ihrer Unterschrift. Eventuelle Reklamationen müssen Sie unbedingt auf den Abschusslisten vermerken, da diese sonst nicht mehr anerkannt werden kännen.

6. Mitnahme von Jagdtrophäen

An dem Grenzübergang werden keine tierärztliche Untersuchungen mehr bei Jagdtrophäen und Wildbrett durchgeführt. Auch werden innerhalb der Binnengrenzen der EU künftig keine Zollkontrollen mehr durchgeführt. Es ist aber gebräuchliche Praxis der EU, durch mobile Zollbeamte die Jäger dennoch zu kontrollieren.

7. Preise

Einige Reviere haben eigene, spezielle Preislisten und Zuschläge abweichend von der FAUNA Preisliste, die wir Ihnen auf Wunsch gern zuschicken. Staatliche Forstwaltungen arbeiten ebenfalls mit eigenen Preislisten, die wir Ihnen mit unserem Angebot gern zuschicken. Für diesem Fall sind jedoch die in der Preisliste von FAUNA ausgeführten Nebenkosten für: Jagdkarte, Bearbeitungsgebühr, Trophäenbewertung, Lieferungs- und Präparationskosten gültig.

Das Recht zu einer eventuellen Preisveränderung behalten wir uns vor!

8. Anzahlung

Bei Vertragsabschluß erbitten wir eine Anzahlung von 500,- � / Jäger (die Anzahlung hängt in ihrer zu leistenden Höhe auch von der gebuchten Jagd ab) auf unser Konto einzuzahlen. Die Vorauszahlung ist jedoch spätestens 30 Tage vor der Jagd zu bezahlen.

9. Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt in unserem Büro oder im Revier. Die Rechnung wird an Hand der Abschussliste in EUR ausgestellt. Die Bezahlung sollte in Bar, bzw. durch Überweisung erfolgen. Wenn Sie die Trophäen nach der Jagd sofort mitnehmen wollen, müssen Sie den gesamten Zahlbetrag sofort und ausschließlich in Bar im Revier begleichen. Da das Einreichen von Schecks aus dem Ausland bei den ungarischen Banken sehr komplizierte und langfristige Prozeduren hervorruft, bevorzugen wir die Barzahlung oder Banküberweisung.

10. Stornierung

Die von Ihnen mit der Unterzeichung des Jagdvertrages gebuchte Jagd kann bis 30 Tage vor dem Jagdtermin ohne Angaben von Gründen storniert werden. Nach diesem Zeitpunkt gilt folgende Regelung: 50% der bei Vertragsabschluß vereinbarten Anzahlung sind zahlungsfällig, wenn die Stornierung zwischen dem 29. Tag und dem 9. Tag vor dem Jagdtermin erfolgt. Ab dem 8. Tag vor dem vereinbarten Jagdbeginn sind 100% der vertraglichen Anzahlung als Stornokosten zu Zahlung fällig. Wenn Sie als Stammgast keine Anzahlung (Sonderregelung für Stammgäste) geleistet haben, verrechnen wir 150� pro J�ger als Stornierungsgeb�hr.

Vom Revier bekommen Sie (TOP)

Jagdkarte, Versicherung, Jagdordnung, tierärztliche Bescheinigung in 4 Exemplaren (1 Original + 3 Kopien), Abschussliste.

Bei der Abrechnung bekommen Sie (TOP)

Zollerklärung, Zollrechnung oder Proformarechnung, Anhang B in 4 Exemplaren (1 Original + 3 Kopien).

Allgemeines (TOP)

Bei der Ausreise aus Ungarn sollen Sie die Waffeneinfuhrgenehmigung unbedingt vorzeigen und an der Grenzstelle abgeben. Um den Export problemlos zu meistern müssen Sie die Zollerklärung, Rechnung oder Proformarechnung, tierärztliche Bescheinigung (Kopie) von den ungarischen Zollbeamten abfertigen lassen und ein Exemplar von der bestätigten Rechnung aufbewahren. Ansonsten ist die Mehrwertsteuer von 25% extra auf unser Konto zu überweisen. Zur Österreichischen tierärztlichen Kontrolle brauchen Sie die tierärztliche Bescheinigung (1 Original + 3 Kopien) sowie das Formular aus Anhang B (1 Original + 3 Kopien).

Öffnungszeiten des ungarischen Zoll (TOP)

Grenzstation Nickelsdorf (Hegyeshalom) täglich 0 - 24 Uhr
Deutschkreuz Mo. bis Fr. 8 - 20 Uhr
Sa. 8 - 14 Uhr
So. geschlossen
Heiligenkreuz Mo. bis Fr. 8 - 19 Uhr
Sa. 7:30 - 14 Uhr
So. geschlossen

Das Recht der Preisänderung wird vorbehalten!

Informationen zum Rotwild (TOP)

Informationen zum Rothirsch (TOP)

Informationen zum Rehwild (TOP)

Informationen zum Muffelwild und Damwild (TOP)

Informationen zum Damhirsch (TOP)

Informationen zum Schwarzwild (TOP)

Informationen zur Muffelwild (TOP)

Informationen zum Schwarzwild (TOP)

Informationen zur Niederwildjagd / Fasanentreibjagd (TOP)

 

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und Referenz unter Kontakt zur Verfügung!

Ulrich Klapdohr
Mandelweg 2
D - 67487 Maikammer
Tel: 06321 - 958718
Fax: 06321 - 958719

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